FAQ
Brauche ich eine Wohnsitzkarte (Lakcímkártya) und wie beantrage ich eine?
Die kurze Antwort lautet: nicht zwingend in allen Fällen, aber sie ist hilfreich. Der folgende Artikel erklärt, wann welches Aufenthaltsrecht greift und welche amtlichen Dokumente zum Aufenthalt notwendig sind (Stand 2022).
Die Gründe eine Wohnsitzkarte zu beantragen sind viele. Zwar kommt man je nach Dauer des Aufenthaltes mit einem Pass aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) plus allenfalls einer Registrationskarte auch durch die meisten administrativen Vorgänge wie Bankeröffnung und Kauf von Immobilien in Ungarn, aber es gibt schon einige Vorteile der Wohnsitzkarte.
Insbesondere zu Beginn der Corona-Beschränkungen, war es Ausländern ohne Wohnsitzkarte nur mit geschäftlicher Einladung möglich, ins Land zu reisen. Zu dem Zeitpunkt hat sich auch der Wert der Karte deutlich gemacht, da man unter Beachtung weiterer Regeln zumindest das Land betreten konnte.
Grundsätzlich brauchen Sie unter der Voraussetzung, dass Sie dem ungarischen Sozialsystem nicht zur Last fallen, bei einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten im Land als Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums nur Ihren Ausweis/ ID oder Ihren Pass.
Vor die Wohnsitzkarte hat das Gesetz die Registrierungskarte (Regisztrációs Kártya) gestellt.

Bleiben Sie länger als 3 Monate im Land, benötigen Sie zwingend eine Registrierung, welche Sie bei der Fremdenpolizei im jeweiligen Wohnkomitat beantragen können. Nebenbedingungen sind eine Erwerbstätigkeit, eine Krankenversicherung, keine Last für die ungarischen Sozialsysteme oder eine staatlich anerkannte Ausbildung im Rahmen eines Studiums oder einer Berufs- und Erwachsenenbildung.
Beizubringen sind folgende Nachweise und Unterlagen:
- Arbeitsvertrag, Gewerbeschein oder Registrierungsnummer oder Nachweise der Arbeitssuche oder Nachweis einer Ausbildung in Ungarn
- als Familienangehöriger, der Nachweis einer Familienbeziehung oder Erklärung, nicht in Ungarn arbeiten zu wollen (z.B. Pensionäre), aber über genug finanzielle Mittel zu verfügen
- Mietvertrag inklusive Einverständniserklärung des Vermieters oder Grundbuchauszug bei Eigentum an einem Haus in Ungarn oder einer Wohnung in Ungarn
- Bankbestätigung über ausreichende finanzielle Mittel – Kontoauszug reicht nicht
- Krankenversicherungskarte
- Pass
Bei persönlicher Vorlage der notwendigen Dokumente auf der Fremdenpolizei wird die Registrationskarte gleich bei Beantragung ausgestellt und kann sofort mitgenommen werden. Die Ausstellung kostet HUF 1'000 und kann meist vor Ort per Karte oder mit Stempelmarken der Post bezahlt werden. Die Karte ist unbeschränkt gültig aber an den Grund des Aufenthalts geknüpft. Es braucht aber immer die Kombination Registrationskarte und Pass oder Ausweis/ ID.
Die Wohnsitzkarte (Lakcímkártya) hat einen höheren administrativen Wert. Mit ihr wird der erste Wohnsitz in Ungarn nachgewiesen und im Zentralregister aufgenommen sowie eine Personenidentifikationsnummer zugeteilt. Insbesondere bei der Zuteilung des öffentlichen Hausarztes oder einem allfälligen Beitritt zu einer ungarischen Krankenkasse besteht die Notwendigkeit zu einer Wohnsitzkarte. Auch kann man mit dem Nachweis des Wohnsitzes die in manchen Gemeinden übliche Ferienhausabgabe abwenden.

Nicht zuletzt die unmögliche Einreise in 2020/2021 für Reisende ohne Wohnsitzkarte machten manchen Besitzern von Immobilien in Ungarn einen Strich durch die Rechnung.
Für die Beantragung sind die gleichen Unterlagen beizubringen wie für die Registrationskarte. Daher empfiehlt sich gleich beides in einem Zug zu beantragen. Die Wohnsitzkarte wird zentral per Einschreiben an die Wohnsitzadresse zugestellt.
Nicht zwingend notwendig ist die Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, welche nach einem ununterbrochenem 5 jährigen Aufenthalt in Ungarn beantragt werden kann. Allerdings war sie zu Beginn der Einreisebeschränkungen in 2020 für einen kurzen Zeitraum die einzige Möglichkeit einzureisen.
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