Ungarn Immobilien

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Brauche ich eine Wohnsitzkarte (Lakcímkártya) und wie beantrage ich eine?


Die kurze Antwort lautet: nicht zwingend in allen Fällen, aber sie ist hilfreich. Der folgende Artikel erklärt, wann welches Aufenthaltsrecht greift und welche amtlichen Dokumente zum Aufenthalt notwendig sind (Stand 2024). Schweizer, Deutsche und Österreicher werden aufgrund der Zugehörigkeit zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in den Fragen des Aufenthaltsrechts und der entsprechenden Dokumente gleich behandelt.

Die Gründe eine Wohnsitzkarte zu beantragen sind viele. Zwar kommt man je nach Dauer des Aufenthaltes mit einem Pass aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) plus allenfalls einer Registrationskarte auch durch die meisten administrativen Vorgänge wie Bankeröffnung und Kauf von Immobilien in Ungarn, aber es gibt schon einige Vorteile der Wohnsitzkarte. 

Insbesondere zu Beginn der Corona-Beschränkungen, war es Ausländern ohne Wohnsitzkarte nur mit geschäftlicher Einladung möglich, ins Land zu reisen. Zu dem Zeitpunkt hat sich auch der Wert der Karte deutlich gemacht, da man unter Beachtung weiterer Regeln zumindest das Land betreten konnte.

Grundsätzlich brauchen Sie unter der Voraussetzung, dass Sie dem ungarischen Sozialsystem nicht zur Last fallen, bei einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten im Land als Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums nur Ihren Ausweis/ ID oder Ihren Pass.

Vor die Wohnsitzkarte hat das Gesetz die Registrierungskarte (Regisztrációs Kártya)  gestellt.

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Bleiben Sie länger als 3 Monate im Land, benötigen Sie zwingend eine Registrierung. Nebenbedingungen sind eine Erwerbstätigkeit oder ausreichend finanzielle Mittel, eine Krankenversicherung, keine Last für die ungarischen Sozialsysteme oder eine staatlich anerkannte Ausbildung im Rahmen eines Studiums oder einer Berufs- und Erwachsenenbildung.
 
Beizubringen sind folgende Nachweise und Unterlagen:
 
  • Arbeitsvertrag, Gewerbeschein oder Registrierungsnummer oder Nachweise der Arbeitssuche oder Nachweis einer Ausbildung in Ungarn
  • als Familienangehöriger, der Nachweis einer Familienbeziehung oder Erklärung, nicht in Ungarn arbeiten zu wollen (z.B. Pensionäre), aber über genug finanzielle Mittel zu verfügen
  • Mietvertrag inklusive Einverständniserklärung des Vermieters (alle Eigentümer falls mehrere) oder Grundbuchauszug bei Eigentum an einem Haus in Ungarn oder einer Wohnung in Ungarn
  • Bankbestätigung über ausreichende finanzielle Mittel – Kontoauszug reicht nicht
  • Krankenversicherungskarte
  • Pass
ACHTUNG: Es gibt in Ungarn Grundstücke auch mit Gebäuden, wo eine Klassifizierung als Gartengrundstück, landwirtschaftliches Grundstück oder Weinberg vorliegt. In vielen Fällen kann man dort keinen Wohnsitz anmelden oder es bestehen Nebenbedingungen wie der Betrieb einer Landwirtschaft oder die vorherige Pflanzung von Weinreben oder Obstbäumen, um dort wohnen zu können. Erkundigen Sie sich, bevor Sie so eine Immobilie erwerben, ob die Wohnsitznahme dort möglich ist. In manchen Gemeinden ist es auch möglich, nachträglich die Nutzung der Immobilie auch in solchen Gebieten zu Wohnzwecken umzuwidmen, wenn Voraussetzungen wie ausreichende Heizung, Abwasserbehandlung usw. auf Wohnstandard nachgewiesen werden können.

Seit Januar 2023 hat die Regierung eine Webseite eingerichtet, wo man das Antragsverfahren online abwickeln kann (https://enterhungary.gov.hu/). Die Seite ist auf ungarisch, englisch und ukrainisch aufrufbar. Mit dem Chrome Browser funktioniert aber auch die Übersetzung ins Deutsche. Für unsere Kunden übernehmen wir die Abwicklung des Prozesses kostenlos. Die Ausstellung selbst kostet HUF 1'000. Die Karte ist unbeschränkt gültig aber an den Grund des Aufenthalts geknüpft. Es braucht aber immer die Kombination Registrationskarte und Pass oder Ausweis/ ID.
 
Die Wohnsitzkarte (Lakcímkártya) hat einen höheren administrativen Wert. Mit ihr wird der erste Wohnsitz in Ungarn nachgewiesen und im Zentralregister aufgenommen sowie eine Personenidentifikationsnummer zugeteilt. Insbesondere bei der Zuteilung des öffentlichen Hausarztes oder einem allfälligen Beitritt zu einer ungarischen Krankenkasse besteht die Notwendigkeit zu einer Wohnsitzkarte. Auch kann man mit dem Nachweis des Wohnsitzes die in manchen Gemeinden übliche Ferienhausabgabe abwenden.

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Nicht zuletzt die unmögliche Einreise in 2020/2021 für Reisende ohne Wohnsitzkarte machten manchen Besitzern von Immobilien in Ungarn einen Strich durch die Rechnung.

Für die Beantragung sind die gleichen Unterlagen beizubringen wie für die Registrationskarte. Daher empfiehlt sich gleich beides in einem Zug zu beantragen. Die Wohnsitzkarte wird zentral per Einschreiben an die Wohnsitzadresse zugestellt.

Nicht zwingend notwendig ist die Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, welche nach einem ununterbrochenem 5 jährigen Aufenthalt in Ungarn beantragt werden kann. Allerdings war sie zu Beginn der Einreisebeschränkungen in 2020 für einen kurzen Zeitraum die einzige Möglichkeit einzureisen.

Autor: Dr. Peik Langerwisch

Der Autor hat nach seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Abschluss Diplomkaufmann und einer magna cum laude Promotion in Managementlehre zwanzig Jahre in globalen Unternehmensberatungen und Banken gearbeitet und fungiert nun mit seiner Expertise seit mehreren Jahren als Immobilienmakler für Immobilien in Ungarn.

Kurzübersicht zu Expertise und Werdegang

Quellen:
Webseite der ungarischen Regierung zur Online-Anmeldung
Botschaft von Ungarn in Berlin
Merkblatt der Deutschen Botschaft in Budapest